
Die Betroffenenanfrage
Jetzt RICHTIG reagieren!
Weißt du, dass jeder bei dir nachfragen kann, welche personenbezogenen Daten du von ihm verarbeitest, zu welchem Zweck du das tust und an wen du vielleicht die Daten weitergibst? Er kann auch verlangen, dass du alles löschst oder dir verbieten, diese Daten weiterhin zu nutzen.
Wenn das passiert, musst du sehr genau gesetzliche Vorgaben einhalten, ansonsten könnten richtig hohe Strafen drohen.
Welche Rechte haben aber die betroffenen Personen tatsächlich?
1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- - Welche Daten werden verarbeitet?
- - Zu welchem Zweck passiert das?
- - Wer ist Empfänger dieser Daten?
2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), falls irgendwas falsch sein sollte
3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) - "Recht auf Vergessenwerden"
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- - Bei Anbieterwechsel z. B. die Übertragung an den neuen Anbieter
- - Übertragung an die betroffene Person
6. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- - Oft genutzt, wenn die Einwilligung zum Newsletter entzogen wird - beispielsweise
Bekommst du eine solche Betroffenenanfrage, musst du klare und transparente Informationen zur Verfügung stellen. Aber vorher musst du die Identität der Person genau prüfen, denn nichts ist schlimmer, als wenn du nun auch noch diese sehr persönlichen Daten an eine falsche Person herausgibst.
Diese Informationen müssen innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Aber manchmal geht das aus anderen rechtlichen Gründen nicht. Auch da musst du trotzdem entsprechend fristgerecht reagieren und die Gründe transparent darstellen.
Gefällt der betroffenen Person nicht, was du ihr gibst, kann sie auch Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen. Um dann alles zweifelsfrei belegen zu können, muss natürlich alles genaustens dokumentiert sein.
Wir helfen dir gern dabei, alle möglichen Fallstricke zu umgehen.
Melde dich einfach bei uns, wir sind immer für dich da.