Datenschutzbeauftragte:r

Brauche ich den:die überhaupt?

Datenschutzbeauftragter Katrin Bock & Matthias Dörflein GbR Copyright Pixabay


Das ist eine sehr gute Frage.


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat in den Artikeln 37-39 DSGVO einem Datenschutzbeauftragten konkrete Aufgaben zugewiesen:

  • - Unterrichtung und Beratung zu Datenschutzvorschriften
  • - Überwachung der Einhaltung der DSGVO und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
  • - Zuweisung von Zuständigkeiten
  • - Schulung der Mitarbeitenden (falls vorhanden)
  • - Beratung und Überwachung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gem. Art. 35 DSGVO
  • - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Anlaufstelle, Konsultation gem. Art. 36 DSGVO)

Wichtig ist, dass der Datenschutzbeauftragte keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben von der verantwortlichen Person erhalten darf und er ist zu Geheimhaltung und Vertraulichkeit verpflichtet.

Das bedeutet, wenn du einen Datenschutzbeauftragten bestellst, dann darfst du ihm keine Anweisungen bezüglich seiner Datenschutzaufgaben geben. Wenn du dich dazu entschließt, eine mitarbeitende Person deines Unternehmens mit der Aufgabe zu betrauen, genießt diese dann aus diesem Grund einen sehr besonderen und ausführlichen Kündigungsschutz.

Einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen ist daher für viele Unternehmen die bessere Lösung.

Unter bestimmten Voraussetzungen bist du dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:

  • - Wenn du mehr als 20 Mitarbeitende in deinem Unternehmen beschäftigtst
      (gem. BDSG-neu, § 38 Abs. 1)
  • - Wenn du eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von
      betroffenen Personen durchführst (gem. Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • - Wenn du Daten besonderer Kategorien gem. Art. 9 DSGVO oder personenbezogenen
      Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gem. Art. 10 DSGVO verarbeitest
      (gem. Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Aber auch, wenn du nicht dazu verpflichtet bist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, kannst du dies tun. Denn das zeigt deinen Kunden dein Verantwortungsbewusstsein und hilft dir beim rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

Musst du eine:n Datenschutzbeauftragte:n bestellen, musst du dies gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO dokumentieren und die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde mitteilen. Erst dann ist er:sie offiziell bestellt.

Wir beraten gern zu allen Datenschutzbelangen. Darüber hinaus unterstützen wir aktiv alle erforderlichen Tätigkeiten oder übernehmen diese für dich.

Wenn du Interesse hast und Unterstützung brauchst, melde dich gern jederzeit bei uns.

Ein Anruf genügt.